WAS?

di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern – ist eine Schnittstelle.
29 Planerkammern haben sie für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens eingerichtet.


Auch beim digitalen Bauantrag ist zu prüfen, ob der Entwurfsverfasser geeignet und qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern.

di.BAStAI erlaubt den unteren Bauaufsichtsbehörden, die Übereinstimmung der im Bauantrag angegebenen Mitgliedsnummer mit der Eintragung in den Kammerlisten schnell und kostenfrei digital zu überprüfen. Sie können so unkompliziert feststellen, ob ein Entwurfsverfasser geeignet ist, weil er kraft Eintragung bauvorlageberechtigt ist.

WARUM?

Wesentliche Vorteile des Angebotes von di.BAStAI für die unteren Bauaufsichtsbehörden sind:

– verringert den Zeitaufwand der Antragsprüfung
– stärkt die Rechtssicherheit und den Verbraucherschutz
– ist kostenlos

Die Bundesregierung hat mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) 2017 ein Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu den meisten öffentlichen Verwaltungsleistungen über Internetportale bis 2022 verbindlich vorschreibt. Dies betrifft auch den digitalen Bauantrag. Die Architekten- und Ingenieurkammern unterstützen Bund, Länder und Kommunen bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens.


Die Verwaltung der Eintragungen ist für die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts eine wesentliche Aufgabe.
Über di.BAStAI tragen die Kammern ihren Teil zur Beschleunigung und Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens bei und wirken damit staatsentlastend.


di.BAStAI erhält und fördert zudem die Baukultur. Schließlich sorgt die Schnittstelle dafür, dass ausschließlich qualifizierte Planerinnen und Planer Bauanträge jenseits der Schwelle zur kleinen Bauvorlageberechtigung einreichen dürfen. Somit steht di.BAStAI auch im Dienst des Verbraucherschutzes.

WIE?

Der digitalen bundesweiten Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure liegt eine Spiegeldatenbank zugrunde. Die Berufsverzeichnisse und Listen mit den in den Kammern eingetragenen Architekten und Ingenieuren werden auf den Server von di.BAStAI hochgeladen. Die behördenseitige Fachsoftware kann automatisiert Anfragen an die Datenbank senden, etwa „Ist der Entwurfsverfasser X mit der Mitgliedsnummer Y in der Kammer Z eingetragen?“. Optional können die Daten aus dem Bauportal an di.BAStAI gesendet werden. In jedem Fall erhält die Behörde eine eindeutige Antwort mit Angabe zur Qualifizierung.

di.BAStAI ist als Spiegeldatenbank konzipiert, weil damit Datenhoheit und Schreibrechte stets bei den Länderkammern verbleiben. Zur Vermeidung von Datenmissbrauch ist ein unkontrolliertes automatisiertes Ausgeben aller Daten technisch ausgeschlossen. Die rechtliche Subsumtions-Prüfung der Berechtigung zur Bauvorlage obliegt weiterhin der Behörde. Das notwendige Kriterium – die Eintragung in Berufsverzeichnisse oder -listen – ist bei positiver Abfrage jedoch bekannt.

WANN?

Die Gründung von di.BAStAI als gemeinsame Verwaltungseinrichtung von 29 Architekten- und Ingenieurkammern erfolgte am 23.6.2021. Die Datenbank nebst Schnittstellen zur Fachsoftware selbst ist fertiggestellt und steht für die Implementierung in den Fachsoftwares und Bauportalen der Bundesländer und Kommunen bereit.
Das für die im OZG-Prozess für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens federführende Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird di.BAStAI in der technischen Umsetzung berücksichtigen und so die Implementierung über das Einerfür-Alle-Prinzip auch in anderen Bundesländern zugänglich machen. Andere Lösungen sind möglich und werden auch schon erfolgreich im Livebetrieb eingesetzt.


Nun kommt es auf die Länder und Kommunen an, das Angebot der Architekten- und Ingenieurkammern zur Erleichterung und Beschleunigung der digitalen Baugenehmigung anzunehmen, in den Rechtsverordnungen und Richtlinien zu berücksichtigen und technisch zu implementieren.

WER?

di.BAStAI ist eine gemeinsame Verwaltungseinrichtung von 29 Architekten- und Ingenieurkammern. Zur geschäftsführenden Kammer wurde die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen gewählt. Geschäftsführer ist Dr. Martin Kraushaar (AK Hessen), stellvertretender Geschäftsführer Christoph Spieker (IK-Bau Nordrhein-Westfalen).


Konzipiert und entwickelt wurde die Schnittstelle von der BAKArbeitsgruppe „Kammerseitige Datenbank mit Schnittstelle zu den Bauaufsichtsbehörden“ unter Federführung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in Zusammenarbeit mit der BAK-Arbeitsgruppe „Digitaler Bauantrag“ unter Federführung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Sie planen die Einführung des Digitalen Bauantrags auf Verwaltungsseite und suchen den Austausch mit der Ingenieur- und Architektenschaft? Eine Liste der regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Länderkammern finden Sie in unserem Wiki.